Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.2006 - 4 B 3.06   

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https://dejure.org/2006,22881
BVerwG, 25.01.2006 - 4 B 3.06 (https://dejure.org/2006,22881)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.2006 - 4 B 3.06 (https://dejure.org/2006,22881)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 4 B 3.06 (https://dejure.org/2006,22881)
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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 3.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,25750
OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 3.06 (https://dejure.org/2007,25750)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.09.2007 - 4 B 3.06 (https://dejure.org/2007,25750)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. September 2007 - 4 B 3.06 (https://dejure.org/2007,25750)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundlage für die Gewährung von Leistungen der Krankheitsfürsorge für ohne Dienstbezüge beurlaubte Richter; Anspruch auf Leistungen der Krankheitsfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamte mit Dienstbezügen; Anspruch auf Leistungen der ...

  • Judicialis

    LBG § 35 e; ; LBG § 35 e Abs. 8; ; LBG § 44; ; LBG § 44 Abs. 1; ; LBG § 44 Abs. 4; ; LBG § 44 Abs. 4 Satz 1; ; LBG § 44 Abs. 5 Satz 2; ; LBG § 44 Abs. 7; ; LBG § 44 Abs. 7 Nr. 2; ;... Berliner RiG § 3 a Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe a; ; Berliner RiG § 7; ; BhV § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; BhV § 2 Abs. 2; ; BhV § 14 der; ; BBesG § 19 Abs. 1 Satz 3, 1. Halbsatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 22.95

    Beamtenrecht - Beihilfeanspruch während einer Beurlaubung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 3.06
    Hierbei handelt es sich um einen eigenständigen Anspruch auf Krankheitsfürsorge für beurlaubte Beamte (vgl. zur entsprechenden bundesrechtlichen Regelung des früheren § 79 a Abs. 4 BBG BVerwG, Urteil vom 26. September 1996 - 2 C 22.95 -, ZBR 1997, 94, hier zitiert nach juris Rn. 14).

    Erhält der ohne Dienstbezüge beurlaubte Beamte hingegen - wie hier gemäß § 35 e Abs. 8 LBG - Leistungen der Krankheitsfürsorge, fehlt es an der erforderlichen Wechselbeziehung zwischen Alimentation und Beihilfe (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1996, a.a.O., Rn. 15).

    Entscheidend ist, dass er die ihm in diesem Bereich zukommende weite Gestaltungsfreiheit in zulässiger Weise anders genutzt hat (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 26. September 1996, a.a.O., Rn. 16).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 3.06
    Selbst bei der Annahme, dass die in Rede stehende Vorschrift auf gegenwärtig noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft in einer die Rechtsposition der Betroffenen verschlechternden Weise einwirkt, eine tatbestandliche Rückanknüpfung bzw. unechte Rückwirkung mithin gegeben ist (vgl. BVerfGE 76, 256, 346; 114, 258, 300), lässt sich ein Verfassungsverstoß nicht feststellen.

    Denn eine rückanknüpfende Regelung ist mit der Verfassung vereinbar, wenn das Vertrauen in den Fortbestand der bisherige günstigen Rechtslage nicht generell schutzwürdiger erscheint als das öffentliche Interesse an einer Änderung (vgl. BVerfGE 76, 256, 356).

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 3.06
    Selbst bei der Annahme, dass die in Rede stehende Vorschrift auf gegenwärtig noch nicht abgeschlossene Rechtsbeziehungen für die Zukunft in einer die Rechtsposition der Betroffenen verschlechternden Weise einwirkt, eine tatbestandliche Rückanknüpfung bzw. unechte Rückwirkung mithin gegeben ist (vgl. BVerfGE 76, 256, 346; 114, 258, 300), lässt sich ein Verfassungsverstoß nicht feststellen.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 N 1.89

    Beihilfe - Fürsorgepflichtverletzung - Behandlungsausschluss von der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 3.06
    Die Beihilfegewährung entspringt der Fürsorgepflicht, die ein ergänzendes Eingreifen des Dienstherrn gebietet, damit die amtsangemessene Alimentation durch die dem Beamten entstehenden angemessenen Aufwendungen aus Anlass von konkreten Krankheitsfällen nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerwGE 71, 342, 352 f.; 89, 207, 210 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2007 - 6 A 3535/06

    Abzug der Kostendämpfungspauschale von der Beihilfe ist rechtswidrig

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 3.06
    An dieser Rechtsauffassung hält der Senat auch unter Berücksichtigung abweichender Rechtsprechung des 6. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen fest (vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. Juli 2007 - 6 A 3535/06 -, a. A. allerdings der 1. Senat des OVG Münster, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 1 A 1208/06 -, jeweils veröffentlicht bei juris).
  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 24.84

    Akademischen Räte - Oberräte - Direktoren - Wissenschaftliche Mitarbeiter -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 3.06
    Die Beihilfegewährung entspringt der Fürsorgepflicht, die ein ergänzendes Eingreifen des Dienstherrn gebietet, damit die amtsangemessene Alimentation durch die dem Beamten entstehenden angemessenen Aufwendungen aus Anlass von konkreten Krankheitsfällen nicht beeinträchtigt wird (vgl. BVerwGE 71, 342, 352 f.; 89, 207, 210 f. m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.07.2007 - 1 A 1208/06

    Einführung einer Kostendämpfungspauschale hinsichtlich Beihilfeleistungen an

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 3.06
    An dieser Rechtsauffassung hält der Senat auch unter Berücksichtigung abweichender Rechtsprechung des 6. Senats des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen fest (vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. Juli 2007 - 6 A 3535/06 -, a. A. allerdings der 1. Senat des OVG Münster, Beschluss vom 16. Juli 2007 - 1 A 1208/06 -, jeweils veröffentlicht bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2006 - 4 N 108.05

    Rechtmäßigkeit der Kostendämpfungspauschale in zweiter Instanz bestätigt

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2007 - 4 B 3.06
    Gegen die - auch von der Klägerin nicht in Frage gestellte - grundsätzliche Rechtmäßigkeit der Kostendämpfungspauschale bestehen keine Bedenken; insoweit wird auf den Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2006 (- OVG 4 N 108.05 -, juris) verwiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2017 - 2 S 1723/16

    Berechnung der beihilferechtlichen Kostendämpfungspauschale während der Zeit

    Dementsprechend hat der Verordnungsgeber die Kostendämpfungspauschale zulässigerweise typisierend und generalisierend an die in der Besoldungsgruppe liegende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit angeknüpft (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 C 36.02 -, juris Rn. 23 ff.; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 04.09.2007 - 4 B 3.06 -, juris Rn. 20), davon ausgehend, dass ein Angehöriger einer höheren Besoldungsgruppe auch während der Zeit ohne Dienstbezüge entsprechend maßvolle Kürzungen ausgleichen könne.
  • VG Saarlouis, 02.07.2013 - 6 K 596/12

    Beamtenrecht; Beihilfe; Kostendämpfungspauschale

    (Urteil der Kammer vom 16.11.2012 - 6 K 534/11 -, unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 03.07.2003 - 2 C 36.02 -, BVerwGE 118, 277, zitiert nach JURIS; VG Berlin, Urteil vom 08.02.2006 - 7 A 301.03 -, a.a.O.; nachgehend: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.09.2007 - OVG 4 B 3.06 -, zitiert nach JURIS sowie VG Stuttgart, Urteil vom 21.02.2006 - 17 K 2952/05 -, zitiert nach JURIS).
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